Kompetenter und zuverlässiger Service, auf den Sie sich verlassen können.
Service heißt für uns: wir sind zur Stelle, wenn Sie uns brauchen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Kundenfahrzeug auf der Bühne und die Bühne streikt:
Da kommt es auf schnelle Hilfe an, da brauchen Sie einen Servicepartner mit Know how,
Manpower und Einsatzbereitschaft – so wie unser Serviceteam eben!
Komplettservice aus einer Hand!
______
Wir können Ihnen alle unsere Serviceleistungen von Überprüfungen über Wartungsarbeiten bis zu Reparaturen für Ihre komplette Werkstattausrüstung anbieten, egal ob von uns geliefert oder nicht. Mit nur einem Ansprechpartner für sämtliche Werkstattgeräte reduzieren Sie Ihren Aufwand und behalten den Überblick!
Apropos Überblick:
Wir garantieren und überwachen für Sie die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüftermine!
Wir informieren Sie rechtzeitig über anstehende Überprüfungen und stimmen einen geeigneten Termin mit Ihnen ab.
Kleinere Reparaturen können oftmals sofort, also ohne zweite Anfahrt erledigt werden. Und häufig benötigte Verschleiß- oder Ersatzteile haben unsere Servicefahrzeuge stets an Bord...
Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen für Sie durch, z.B.
______
-
Überprüfung nach UVV von Hebebühnen nach DGUV 308-002
-
Überprüfung nach UVV von kraftbetätigten Toren nach ASR A1.7
-
Überprüfung von Abgas-Absauganlagen nach VGB 54
-
Stückprüfung an Bremsenprüfständen (MAHA) § 29 StZVO und Anlage 8 in Verbindung mit § 41 StZVO
-
Überprüfung von nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701-0702
-
Überprüfung von trockenen Gebrauchsstellenvorlagen nach TRAC
-
Überprüfung von Flüssigkeitsstrahlern (Hochdruckreiniger) nach BGV D15
-
Überprüfung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen nach BGR 233
-
Überprüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten nach DGUV 309-007
-
ISO - Kalibrierung von Scheinwerfereinstellgeräten, Achsmeßanlagen, Radauswucht- und Montiermaschinen
Sämtliche vorgenannte Prüfungen bieten wir Ihnen zu kostengünstigen Pauschalen an. Gerne erarbeiten wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot, abhängig von der zu prüfenden Stückzahl.
Zusätzlich führen wir auch gerne Wartungsarbeiten an o.g. Gerätschaften durch, hierbei können auch meist kleinere Reparaturarbeiten zeitwertgerecht und kostengünstig durchgeführt werden.
Wichtig für alle Betreiber von Hebebühnen:
Gemäß EN 982 und den Richtwerten nach DIN 20066 sind Druckschläuche in Hebebühnen nach Bedarf, jedoch spätestens nach 6 Jahren auszutauschen. Leider wird diese Forderung in den seltensten Fällen umgesetzt.
Da die Schläuche altern und dadurch reißen können, ist der Austausch dringend erforderlich, auch wenn der Heber bei einem Bruch des Schlauches durch eine eingebaute Senkbremse nicht schlagartig abfallen kann.
Für Sie im Überblick: die UVV-Sicherheitsüberprüfungen
______
Gemäß den Vorschriften der UVV-VBG unterliegen nachfolgend aufgeführte Werkstattgeräte der Pflicht einer jährlichen Sicherheitsüberprüfung:
-
Kurzheber (§39 VBG 14)
-
Hebebühnen / Tore (§39 VBG 14)
-
Bremsenprüfstände PKW / LKW (§29 StVO, Anlage 8)
-
Prüfstraßen PKW (§39 VBG 14)
-
Abgas-Absaug-Anlagen (§39 VBG 53, Abs.2 )
-
Dampfstrahler (§39 VBG 14)
-
Benzinabscheider (Handbuch Wasser 5 der LFU, Bl.1)
-
Achsmessgeräte